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Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen vergleichen

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Gesetzliche Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland und bietet die größte Auswahl an Krankenkassen. Zwei regionale AOKs, zahlreiche BKKs der Industrie und alle großen Ersatzkassen stehen zur Wahl. NRW-Bürger können durch einen Wechsel erheblich sparen.

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Alle Krankenkassen sortiert nach Zusatzbeitrag - von günstig bis teuer:

# Krankenkasse Zusatzbeitrag Gesamtbeitrag Verfügbarkeit Aktion
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Krankenkassenwechsel in Nordrhein-Westfalen

Regionale AOK in Nordrhein-Westfalen

In NRW sind zwei AOKs aktiv: Die AOK Rheinland/Hamburg im Westen und die AOK NordWest im Norden. Beide bieten umfangreiche regionale Leistungen und persönliche Beratung.

Sparpotenzial in Nordrhein-Westfalen

Durch einen Wechsel zur günstigsten Krankenkasse können Sie in Nordrhein-Westfalen bis zu 600€ pro Jahr sparen. Der Unterschied zwischen der teuersten und günstigsten Kasse beträgt mehrere Prozentpunkte.

So funktioniert der Wechsel

Der Krankenkassenwechsel ist einfach: Nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder bei Beitragserhöhung können Sie wechseln. Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten - Sie müssen nichts tun.

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Kein Papierkram, kein Risiko – Ihr Versicherungsschutz bleibt beim Wechsel garantiert lückenlos bestehen.

Häufige Fragen zu Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Sie zwischen allen bundesweit geöffneten Krankenkassen sowie regionalen Anbietern wählen. Dazu gehören große Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit sowie regionale AOKs und Betriebskrankenkassen. Insgesamt stehen Ihnen über 52 Krankenkassen zur Verfügung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in Deutschland liegt bei {{ZUSATZBEITRAG_DURCHSCHNITT}}% (Stand {{GKV_JAHR}}). In Nordrhein-Westfalen variieren die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse zwischen 0,70% und 2,90%. Bundesweit geöffnete Kassen bieten oft die günstigsten Beiträge.

Ein regulärer Wechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können sofort wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung für Sie.

Etwa 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es bei den Satzungsleistungen: Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge, alternative Heilmethoden, Zahnreinigung und weitere Extras. Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch die Zusatzleistungen.

Krankenkassen in anderen Bundesländern

Vergleichen Sie auch die Krankenkassen in den Nachbar-Bundesländern: