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Krankenkassen in Rheinland-Pfalz vergleichen

Finden Sie die günstigste Krankenkasse in Rheinland-Pfalz - Stand 2026

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Gesetzliche Krankenkassen in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bietet eine solide Auswahl an Krankenkassen. Die gemeinsame AOK mit dem Saarland ist der regionale Marktführer. Dazu kommen bundesweite Kassen und Betriebskrankenkassen. Von Mainz bis Trier können Sie aus vielen Optionen wählen.

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Zusatzbeitrag-Vergleich Rheinland-Pfalz 2026

Alle Krankenkassen sortiert nach Zusatzbeitrag - von günstig bis teuer:

# Krankenkasse Zusatzbeitrag Gesamtbeitrag Verfügbarkeit Aktion
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Krankenkassenwechsel in Rheinland-Pfalz

Regionale AOK in Rheinland-Pfalz

Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland betreut Versicherte in beiden Bundesländern und bietet regionale Gesundheitsprogramme sowie persönliche Beratung.

Sparpotenzial in Rheinland-Pfalz

Durch einen Wechsel zur günstigsten Krankenkasse können Sie in Rheinland-Pfalz bis zu 600€ pro Jahr sparen. Der Unterschied zwischen der teuersten und günstigsten Kasse beträgt mehrere Prozentpunkte.

So funktioniert der Wechsel

Der Krankenkassenwechsel ist einfach: Nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder bei Beitragserhöhung können Sie wechseln. Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten - Sie müssen nichts tun.

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Kein Papierkram, kein Risiko – Ihr Versicherungsschutz bleibt beim Wechsel garantiert lückenlos bestehen.

Häufige Fragen zu Krankenkassen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz können Sie zwischen allen bundesweit geöffneten Krankenkassen sowie regionalen Anbietern wählen. Dazu gehören große Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit sowie regionale AOKs und Betriebskrankenkassen. Insgesamt stehen Ihnen über 42 Krankenkassen zur Verfügung.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in Deutschland liegt bei 2,9% (Stand 2026). In Rheinland-Pfalz variieren die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse zwischen 0,70% und 2,60%. Bundesweit geöffnete Kassen bieten oft die günstigsten Beiträge.

Ein regulärer Wechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können sofort wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung für Sie.

Etwa 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es bei den Satzungsleistungen: Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge, alternative Heilmethoden, Zahnreinigung und weitere Extras. Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch die Zusatzleistungen.

Krankenkassen in anderen Bundesländern

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