In Saarland können Sie zwischen allen bundesweit geöffneten Krankenkassen sowie regionalen Anbietern wählen. Dazu gehören große Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit sowie regionale AOKs und Betriebskrankenkassen. Insgesamt stehen Ihnen über 36 Krankenkassen zur Verfügung.
Krankenkassen in Saarland vergleichen
Finden Sie die günstigste Krankenkasse in Saarland - Stand 2026
Gesetzliche Krankenkassen in Saarland
Das Saarland als kleinstes Flächenland teilt sich die regionale AOK mit Rheinland-Pfalz. Saarländer haben Zugang zu allen bundesweit geöffneten Krankenkassen und können durch einen Wechsel deutlich sparen. Kurze Wege zur Beratung sind hier Standard.
Zusatzbeitrag-Vergleich Saarland 2026
Alle Krankenkassen sortiert nach Zusatzbeitrag - von günstig bis teuer:
| # | Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Gesamtbeitrag | Verfügbarkeit | Aktion |
|---|---|---|---|---|---|
| Lade Daten... | |||||
Krankenkassenwechsel in Saarland
Regionale AOK in Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist auch im Saarland mit Geschäftsstellen vertreten und bietet persönliche Beratung für Versicherte in der Region.
Sparpotenzial in Saarland
Durch einen Wechsel zur günstigsten Krankenkasse können Sie in Saarland bis zu 600€ pro Jahr sparen. Der Unterschied zwischen der teuersten und günstigsten Kasse beträgt mehrere Prozentpunkte.
So funktioniert der Wechsel
Der Krankenkassenwechsel ist einfach: Nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder bei Beitragserhöhung können Sie wechseln. Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten - Sie müssen nichts tun.
Jetzt Krankenkassen in Saarland vergleichen
Berechnen Sie Ihr persönliches Sparpotenzial - kostenlos und unverbindlich
Häufige Fragen zu Krankenkassen in Saarland
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in Deutschland liegt bei 2,9% (Stand 2026). In Saarland variieren die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse zwischen 0,70% und 2,50%. Bundesweit geöffnete Kassen bieten oft die günstigsten Beiträge.
Ein regulärer Wechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können sofort wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung für Sie.
Etwa 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es bei den Satzungsleistungen: Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge, alternative Heilmethoden, Zahnreinigung und weitere Extras. Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch die Zusatzleistungen.