In Schleswig-Holstein können Sie zwischen allen bundesweit geöffneten Krankenkassen sowie regionalen Anbietern wählen. Dazu gehören große Ersatzkassen wie die Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit sowie regionale AOKs und Betriebskrankenkassen. Insgesamt stehen Ihnen über 40 Krankenkassen zur Verfügung.
Krankenkassen in Schleswig-Holstein vergleichen
Finden Sie die günstigste Krankenkasse in Schleswig-Holstein - Stand 2026
Gesetzliche Krankenkassen in Schleswig-Holstein
Das nördlichste Bundesland teilt sich die AOK NordWest mit Westfalen. Schleswig-Holsteiner haben Zugang zu vielen bundesweiten Kassen. Von Kiel bis Lübeck können Sie aus zahlreichen Optionen wählen und durch einen Wechsel sparen.
Zusatzbeitrag-Vergleich Schleswig-Holstein 2026
Alle Krankenkassen sortiert nach Zusatzbeitrag - von günstig bis teuer:
| # | Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Gesamtbeitrag | Verfügbarkeit | Aktion |
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Krankenkassenwechsel in Schleswig-Holstein
Regionale AOK in Schleswig-Holstein
Die AOK NordWest betreut Versicherte in Schleswig-Holstein mit regionalen Angeboten und Geschäftsstellen von Flensburg bis zur Elbmündung.
Sparpotenzial in Schleswig-Holstein
Durch einen Wechsel zur günstigsten Krankenkasse können Sie in Schleswig-Holstein bis zu 600€ pro Jahr sparen. Der Unterschied zwischen der teuersten und günstigsten Kasse beträgt mehrere Prozentpunkte.
So funktioniert der Wechsel
Der Krankenkassenwechsel ist einfach: Nach 12 Monaten Mitgliedschaft oder bei Beitragserhöhung können Sie wechseln. Die neue Kasse kündigt automatisch bei der alten - Sie müssen nichts tun.
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Häufige Fragen zu Krankenkassen in Schleswig-Holstein
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in Deutschland liegt bei 2,9% (Stand 2026). In Schleswig-Holstein variieren die Zusatzbeiträge je nach Krankenkasse zwischen 0,70% und 2,50%. Bundesweit geöffnete Kassen bieten oft die günstigsten Beiträge.
Ein regulärer Wechsel ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können sofort wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung für Sie.
Etwa 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es bei den Satzungsleistungen: Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge, alternative Heilmethoden, Zahnreinigung und weitere Extras. Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch die Zusatzleistungen.