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AOK Baden-Württemberg

Stand: {{GKV_JAHR}}

Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
Gesamtbeitrag {{KK_GESAMTBEITRAG}} %
Verfügbarkeit {{KK_REGION}}
Vorjahr {{KK_ZUSATZBEITRAG_VORJAHR}} %

Überblick AOK Baden-Württemberg

Besonderheiten

    Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}}

    Der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% erhoben.

    Beitragsberechnung

    • Allgemeiner Beitragssatz: {{BEITRAGSSATZ_GKV}} %
    • Zusatzbeitrag AOK Baden-Württemberg: {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
    • Gesamtbeitrag: {{KK_GESAMTBEITRAG}} %

    Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von {{BBG}} € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei {{ZUSATZBEITRAG_DURCHSCHNITT}}%. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

    Mehrleistungen der AOK Baden-Württemberg

    Die AOK Baden-Württemberg bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zusatzleistungen:

    Leistungsbereich Erstattung / Details

    Hinweis: Die Satzungsleistungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der AOK Baden-Württemberg.

    Kontakt AOK Baden-Württemberg

    Telefon & Service

    Telefon: {{KK_TELEFON}}

    E-Mail: {{KK_EMAIL}}

    Online

    Website: {{KK_WEBSITE}}

    Häufige Fragen zur AOK Baden-Württemberg

    Der Zusatzbeitrag der AOK Baden-Württemberg beträgt {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}}%. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% ergibt sich ein Gesamtbeitrag von {{KK_GESAMTBEITRAG}}%.

    Die AOK Baden-Württemberg ist {{KK_REGION_TEXT}}.

    Ein Wechsel zur AOK Baden-Württemberg ist nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Kasse möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mit unserem Service dauert der Wechsel nur 3 Minuten - die neue Krankenkasse übernimmt automatisch die Kündigung bei Ihrer alten Kasse.

    Die AOK Baden-Württemberg bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Satzungsleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge und alternative Heilmethoden. Die Details finden Sie in der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

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