AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Überblick AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Besonderheiten
Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}}
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: {{BEITRAGSSATZ_GKV}} %
- Zusatzbeitrag AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
- Gesamtbeitrag: {{KK_GESAMTBEITRAG}} %
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von {{BBG}} € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei {{ZUSATZBEITRAG_DURCHSCHNITT}}%. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zusatzleistungen:
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|
Hinweis: Die Satzungsleistungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Kontakt AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Online
Website: {{KK_WEBSITE}}
Häufige Fragen zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Der Zusatzbeitrag der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beträgt {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}}%. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% ergibt sich ein Gesamtbeitrag von {{KK_GESAMTBEITRAG}}%.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist {{KK_REGION_TEXT}}.
Ein Wechsel zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ist nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Kasse möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mit unserem Service dauert der Wechsel nur 3 Minuten - die neue Krankenkasse übernimmt automatisch die Kündigung bei Ihrer alten Kasse.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Satzungsleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge und alternative Heilmethoden. Die Details finden Sie in der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
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