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IKK - Die Innovationskasse

Stand: {{GKV_JAHR}}

Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
Gesamtbeitrag {{KK_GESAMTBEITRAG}} %
Verfügbarkeit {{KK_REGION}}
Vorjahr {{KK_ZUSATZBEITRAG_VORJAHR}} %

Überblick IKK - Die Innovationskasse

Besonderheiten

    Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}}

    Der Zusatzbeitrag der IKK - Die Innovationskasse wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% erhoben.

    Beitragsberechnung

    • Allgemeiner Beitragssatz: {{BEITRAGSSATZ_GKV}} %
    • Zusatzbeitrag IKK - Die Innovationskasse: {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
    • Gesamtbeitrag: {{KK_GESAMTBEITRAG}} %

    Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von {{BBG}} € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.

    Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei {{ZUSATZBEITRAG_DURCHSCHNITT}}%. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

    Mehrleistungen der IKK - Die Innovationskasse

    Die IKK - Die Innovationskasse bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zusatzleistungen:

    Leistungsbereich Erstattung / Details

    Hinweis: Die Satzungsleistungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der IKK - Die Innovationskasse.

    Kontakt IKK - Die Innovationskasse

    Telefon & Service

    Telefon: {{KK_TELEFON}}

    E-Mail: {{KK_EMAIL}}

    Online

    Website: {{KK_WEBSITE}}

    Häufige Fragen zur IKK - Die Innovationskasse

    Der Zusatzbeitrag der IKK - Die Innovationskasse beträgt {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}}%. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% ergibt sich ein Gesamtbeitrag von {{KK_GESAMTBEITRAG}}%.

    Die IKK - Die Innovationskasse ist {{KK_REGION_TEXT}}.

    Ein Wechsel zur IKK - Die Innovationskasse ist nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Kasse möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mit unserem Service dauert der Wechsel nur 3 Minuten - die neue Krankenkasse übernimmt automatisch die Kündigung bei Ihrer alten Kasse.

    Die IKK - Die Innovationskasse bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Satzungsleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge und alternative Heilmethoden. Die Details finden Sie in der Leistungsübersicht auf dieser Seite.

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