IKK Brandenburg und Berlin
Überblick IKK Brandenburg und Berlin
Besonderheiten
Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}}
Der Zusatzbeitrag der IKK Brandenburg und Berlin wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: {{BEITRAGSSATZ_GKV}} %
- Zusatzbeitrag IKK Brandenburg und Berlin: {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
- Gesamtbeitrag: {{KK_GESAMTBEITRAG}} %
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von {{BBG}} € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei {{ZUSATZBEITRAG_DURCHSCHNITT}}%. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der IKK Brandenburg und Berlin
Die IKK Brandenburg und Berlin bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zusatzleistungen:
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|
Hinweis: Die Satzungsleistungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der IKK Brandenburg und Berlin.
Kontakt IKK Brandenburg und Berlin
Online
Website: {{KK_WEBSITE}}
Häufige Fragen zur IKK Brandenburg und Berlin
Der Zusatzbeitrag der IKK Brandenburg und Berlin beträgt {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}}%. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% ergibt sich ein Gesamtbeitrag von {{KK_GESAMTBEITRAG}}%.
Die IKK Brandenburg und Berlin ist {{KK_REGION_TEXT}}.
Ein Wechsel zur IKK Brandenburg und Berlin ist nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Kasse möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mit unserem Service dauert der Wechsel nur 3 Minuten - die neue Krankenkasse übernimmt automatisch die Kündigung bei Ihrer alten Kasse.
Die IKK Brandenburg und Berlin bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Satzungsleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge und alternative Heilmethoden. Die Details finden Sie in der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
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