Techniker Krankenkasse (TK)
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Überblick Techniker Krankenkasse (TK)
Besonderheiten
Zusatzbeitrag {{GKV_JAHR}}
Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse (TK) wird kassenindividuell festgelegt und kann sich jährlich ändern. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% erhoben.
Beitragsberechnung
- Allgemeiner Beitragssatz: {{BEITRAGSSATZ_GKV}} %
- Zusatzbeitrag Techniker Krankenkasse (TK): {{KK_ZUSATZBEITRAG}} %
- Gesamtbeitrag: {{KK_GESAMTBEITRAG}} %
Der Beitrag wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von {{BBG}} € (jährlich) erhoben. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag je zur Hälfte.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei {{ZUSATZBEITRAG_DURCHSCHNITT}}%. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.
Mehrleistungen der Techniker Krankenkasse (TK)
Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet neben den gesetzlichen Pflichtleistungen verschiedene Satzungsleistungen. Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Zusatzleistungen:
| Leistungsbereich | Erstattung / Details |
|---|
Hinweis: Die Satzungsleistungen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Techniker Krankenkasse (TK).
Kontakt Techniker Krankenkasse (TK)
Online
Website: {{KK_WEBSITE}}
Häufige Fragen zur Techniker Krankenkasse (TK)
Der Zusatzbeitrag der Techniker Krankenkasse (TK) beträgt {{GKV_JAHR}} {{KK_ZUSATZBEITRAG}}%. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von {{BEITRAGSSATZ_GKV}}% ergibt sich ein Gesamtbeitrag von {{KK_GESAMTBEITRAG}}%.
Die Techniker Krankenkasse (TK) ist {{KK_REGION_TEXT}}.
Ein Wechsel zur Techniker Krankenkasse (TK) ist nach einer Bindungsfrist von 12 Monaten bei Ihrer aktuellen Kasse möglich. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags besteht ein Sonderkündigungsrecht. Mit unserem Service dauert der Wechsel nur 3 Minuten - die neue Krankenkasse übernimmt automatisch die Kündigung bei Ihrer alten Kasse.
Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtleistungen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Satzungsleistungen wie Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorge und alternative Heilmethoden. Die Details finden Sie in der Leistungsübersicht auf dieser Seite.
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