Die Familienversicherung ist einer der größten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung. Familienangehörige können kostenlos mitversichert werden - ohne zusätzliche Beiträge. Wir erklären, wer Anspruch hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Was ist die Familienversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können bestimmte Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden. Dies gilt für:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Kinder (leibliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder)
- Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen
Großer Vorteil der GKV
Während in der privaten Krankenversicherung (PKV) jedes Familienmitglied separat versichert werden muss, bietet die GKV die kostenlose Familienversicherung. Bei einer Familie mit zwei Kindern kann das einen Unterschied von mehreren hundert Euro monatlich ausmachen!
Voraussetzungen für die Familienversicherung
Damit Familienangehörige mitversichert werden können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Für Ehepartner/Lebenspartner:
- Wohnsitz in Deutschland: Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
- Kein eigenes Einkommen über der Grenze: Maximal 535 Euro monatlich (2026)
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Selbstständige können sich nur in Ausnahmefällen familienversichern
- Keine Versicherungspflicht: Der Partner darf nicht selbst versicherungspflichtig sein
Für Kinder:
- Alter: Grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr
- Bis 23 Jahre: Wenn das Kind nicht erwerbstaetig ist
- Bis 25 Jahre: Während Schule, Ausbildung oder Studium
- Über 25 Jahre: Bei Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr bestand
Einkommensgrenze 2026
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt 535 Euro monatlich (bei regelmäßigem Einkommen) bzw. 538 Euro monatlich bei einem Minijob.
Welches Einkommen wird angerechnet?
Bei der Prüfung der Einkommensgrenze werden verschiedene Einnahmen berücksichtigt:
| Wird angerechnet | Wird NICHT angerechnet |
|---|---|
| Arbeitseinkommen | Kindergeld |
| Mieteinnahmen | Elterngeld (bis 300 Euro) |
| Renten und Pensionen | Pflegegeld |
| Kapitalerträge | BAföG (Zuschussanteil) |
| Unterhaltszahlungen | Wohngeld |
Sonderfälle bei der Familienversicherung
Kinder von privat versicherten Eltern
Wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als der GKV-versicherte Elternteil, ist eine Familienversicherung der Kinder nicht möglich. Die Kinder müssen dann entweder:
- Privat versichert werden, oder
- Freiwillig gesetzlich versichert werden (mit eigenem Beitrag)
Studenten über 25 Jahre
Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung für Studenten. Sie müssen sich dann in der studentischen Krankenversicherung versichern, die aktuell etwa 120 Euro monatlich kostet.
Werkstudenten
Studenten, die als Werkstudent arbeiten, können sich familienversichern, wenn:
- Sie unter 25 Jahre alt sind
- Das Einkommen unter der Grenze liegt
- Sie höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten (während der Vorlesungszeit)
Familienversicherung beantragen
Die Familienversicherung muss bei der Krankenkasse des Hauptversicherten beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Ausgefüllter Fragebogen zur Familienversicherung
- Heiratsurkunde (bei Ehepartnern)
- Geburtsurkunde (bei Kindern)
- Einkommensnachweise
- Bei Studenten: Immatrikulationsbescheinigung
Regelmäßige Prüfung
Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung noch erfüllt sind. Ändern sich Ihre Verhältnisse (z.B. höheres Einkommen), müssen Sie dies der Kasse mitteilen!
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