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Familienversicherung in der GKV: Wer kann sich kostenlos mitversichern?

Die Familienversicherung ist einer der groessten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung. Familienangehoerige koennen kostenlos mitversichert werden - ohne zusaetzliche Beitraege. Wir erklaeren, wer Anspruch hat und welche Voraussetzungen erfuellt sein muessen.

Was ist die Familienversicherung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) koennen bestimmte Familienangehoerige beitragsfrei mitversichert werden. Dies gilt fuer:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder (leibliche, adoptierte, Stief- und Pflegekinder)
  • Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen

Grosser Vorteil der GKV

Waehrend in der privaten Krankenversicherung (PKV) jedes Familienmitglied separat versichert werden muss, bietet die GKV die kostenlose Familienversicherung. Bei einer Familie mit zwei Kindern kann das einen Unterschied von mehreren hundert Euro monatlich ausmachen!

Voraussetzungen fuer die Familienversicherung

Damit Familienangehoerige mitversichert werden koennen, muessen bestimmte Bedingungen erfuellt sein:

Fuer Ehepartner/Lebenspartner:

  • Wohnsitz in Deutschland: Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
  • Kein eigenes Einkommen ueber der Grenze: Maximal 535 Euro monatlich (2026)
  • Keine hauptberufliche Selbststaendigkeit: Selbststaendige koennen sich nur in Ausnahmefaellen familienversichern
  • Keine Versicherungspflicht: Der Partner darf nicht selbst versicherungspflichtig sein

Fuer Kinder:

  • Alter: Grundsaetzlich bis zum 18. Lebensjahr
  • Bis 23 Jahre: Wenn das Kind nicht erwerbstaetig ist
  • Bis 25 Jahre: Waehrend Schule, Ausbildung oder Studium
  • Ueber 25 Jahre: Bei Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr bestand

Einkommensgrenze 2026

Die Einkommensgrenze fuer die Familienversicherung betraegt 535 Euro monatlich (bei regelmaessigem Einkommen) bzw. 538 Euro monatlich bei einem Minijob.

Welches Einkommen wird angerechnet?

Bei der Pruefung der Einkommensgrenze werden verschiedene Einnahmen beruecksichtigt:

Wird angerechnet Wird NICHT angerechnet
Arbeitseinkommen Kindergeld
Mieteinnahmen Elterngeld (bis 300 Euro)
Renten und Pensionen Pflegegeld
Kapitalertraege BAföG (Zuschussanteil)
Unterhaltszahlungen Wohngeld

Sonderfaelle bei der Familienversicherung

Kinder von privat versicherten Eltern

Wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als der GKV-versicherte Elternteil, ist eine Familienversicherung der Kinder nicht moeglich. Die Kinder muessen dann entweder:

  • Privat versichert werden, oder
  • Freiwillig gesetzlich versichert werden (mit eigenem Beitrag)

Studenten ueber 25 Jahre

Mit dem 25. Geburtstag endet die Familienversicherung fuer Studenten. Sie muessen sich dann in der studentischen Krankenversicherung versichern, die aktuell etwa 120 Euro monatlich kostet.

Werkstudenten

Studenten, die als Werkstudent arbeiten, koennen sich familienversichern, wenn:

  • Sie unter 25 Jahre alt sind
  • Das Einkommen unter der Grenze liegt
  • Sie hoechstens 20 Stunden pro Woche arbeiten (waehrend der Vorlesungszeit)

Familienversicherung beantragen

Die Familienversicherung muss bei der Krankenkasse des Hauptversicherten beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benoetigt:

  • Ausgefuellter Fragebogen zur Familienversicherung
  • Heiratsurkunde (bei Ehepartnern)
  • Geburtsurkunde (bei Kindern)
  • Einkommensnachweise
  • Bei Studenten: Immatrikulationsbescheinigung

Regelmaessige Pruefung

Die Krankenkassen pruefen regelmaessig, ob die Voraussetzungen fuer die Familienversicherung noch erfuellt sind. Aendern sich Ihre Verhaeltnisse (z.B. hoeheres Einkommen), muessen Sie dies der Kasse mitteilen!

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