Ein Wechsel der Krankenkasse kann Ihnen mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Doch viele Versicherte scheuen den Aufwand oder kennen die genauen Schritte nicht. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen ausführlich, wie Sie Ihre Krankenkasse problemlos wechseln können.
Warum sollte man die Krankenkasse wechseln?
Der wichtigste Grund für einen Krankenkassenwechsel ist meist der Zusatzbeitrag. Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen sind erheblich: Während manche Kassen nur 0,70% Zusatzbeitrag erheben, verlangen andere über 2,5%. Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro monatlich bedeutet das:
| Zusatzbeitrag | Monatlicher Beitrag | Jährliche Kosten |
|---|---|---|
| 0,70% | 28,00 Euro | 336,00 Euro |
| 1,70% (Durchschnitt) | 68,00 Euro | 816,00 Euro |
| 2,50% | 100,00 Euro | 1.200,00 Euro |
Der Unterschied zwischen der günstigsten und einer teuren Krankenkasse beträgt also bis zu 864 Euro pro Jahr!
Voraussetzungen für den Krankenkassenwechsel
Bevor Sie Ihre Krankenkasse wechseln können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Bindungsfrist beachten
Sie müssen mindestens 12 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert sein, bevor Sie regulär wechseln können. Diese Frist beginnt mit dem Tag Ihrer Anmeldung.
- Mindestmitgliedschaft: 12 Monate bei der aktuellen Kasse
- Pflichtversicherung: Sie müssen gesetzlich versicherungspflichtig sein
- Keine Wahltarife: Spezielle Wahltarife können längere Bindungsfristen haben
Schritt-für-Schritt Anleitung zum Krankenkassenwechsel
Neue Krankenkasse auswählen
Vergleichen Sie die Krankenkassen anhand von Zusatzbeitrag, Leistungen und Service. Nutzen Sie unseren kostenlosen Vergleichsrechner, um die beste Kasse für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Bei neuer Krankenkasse anmelden
Stellen Sie einen Aufnahmeantrag bei Ihrer Wunschkasse. Dies geht online, telefonisch oder per Post. Die neue Krankenkasse übernimmt dann die Kündigung bei Ihrer alten Kasse.
Bestätigung abwarten
Sie erhalten eine Mitgliedsbescheinigung von der neuen Krankenkasse und eine Kündigungsbestätigung von der alten. Reichen Sie die neue Bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Arbeitgeber informieren
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse. Er ändert dann die Beitragszahlung entsprechend.
Kündigungsfristen und Termine
Bei einem regulären Wechsel gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Das bedeutet:
| Kündigung bis | Wechsel zum |
|---|---|
| 31. Januar | 1. April |
| 28. Februar | 1. Mai |
| 31. März | 1. Juni |
Tipp: Sonderkündigungsrecht nutzen
Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann mit einer Frist von nur 2 Monaten zum Zeitpunkt der Erhöhung wechseln - auch wenn die 12-monatige Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist!
Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel
Muss ich selbst kündigen?
Nein! Die neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung bei Ihrer alten Kasse. Sie müssen nur den Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse stellen.
Verliere ich Leistungen beim Wechsel?
Die gesetzlichen Grundleistungen sind bei allen Krankenkassen identisch - über 95% der Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Unterschiede gibt es nur bei Zusatzleistungen wie Bonusprogrammen oder Wahltarifen.
Was passiert mit laufenden Behandlungen?
Laufende Behandlungen werden von der neuen Krankenkasse fortgeführt. Es entstehen keine Versorgungslücken.
Kann die neue Kasse mich ablehnen?
Nein! Jede gesetzliche Krankenkasse ist zur Aufnahme verpflichtet, sofern sie für Ihr Bundesland geöffnet ist. Es gibt keine Gesundheitsprüfung oder Ablehnungsgründe.
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